ab Mitte August 2025:
ein 3-6 jähriges Kind
ein 3-6 jähriges Kind mit erhöhtem Förderbedarf ( "A Status")
ab Mitte August 25:
1 dreijähriges Mädchen oder vierjähriges Kind
1 einjähriges Kind
ab Sep./Okt. 25:
ein einjähriges Mädchen (geboren 2024)
Wir freuen uns perspektivisch auf Kinder folgender Jahrgänge (Aufnahme in Warteliste):
Kinder, geboren 2024
Kinder, geboren 2025
Mädchen, geboren 2023
drei- bis vierjährige Kinder
Wenn Sie Interesse an einem Kitaplatz haben, klicken Sie bitte auf das folgende Formular und füllen es vollständig aus:
👉 [Anfrageformular ausfüllen – hier klicken]
1. Warteliste und Aufnahmeverfahren
Nach dem Absenden des Online-Formulars wird Ihr Kind auf unserer Warteliste vermerkt.
Die meisten Kitaplätze werden frei, wenn Kinder im Sommer eingeschult werden. Frei werdende Plätze können wir daher in der Regel erst zum August eines Jahres vergeben. Die genaue Anzahl hängt von den tatsächlichen Einschulungen ab, die meist zwischen Februar und April im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen bestätigt werden.
Gelegentlich verlassen Kinder die Kita auch unterjährig. In solchen Fällen kontaktieren wir passende Familien aus unserer Warteliste.
Bitte beachten Sie:
Die Auswahl der Kinder erfolgt nicht chronologisch, sondern orientiert sich an pädagogischen und organisatorischen Kriterien – z. B. Alter, Geschlecht, Wohnort und gewünschter Betreuungsumfang.
Sollte ein passender Platz zur Verfügung stehen, laden wir Sie und Ihr Kind gerne zu einem Kennenlerngespräch in unsere Kita ein. Wenn wir Ihnen keinen Platz anbieten können, erhalten Sie leider keine gesonderte Rückmeldung.
Aufgrund der hohen Nachfrage bitten wir um Verständnis, dass telefonische Auskünfte oder persönliche Vorsprachen vor Ort nicht möglich sind.
2. Kitagutschein beantragen
Sobald Sie sich entschieden haben, einen Platz in unserer Kita anzunehmen, benötigen Sie einen Kitagutschein, den Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen müssen.
Frühester Antragstermin: 9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn
Spätester Antragstermin: 2 Monate vor dem geplanten Eintritt
Gut zu wissen:
Seit Januar 2018 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr Anspruch auf eine Teilzeitförderung (5–7 Stunden täglich).
Sollten Sie einen höheren Betreuungsumfang benötigen (z. B. aus beruflichen Gründen), müssen Sie den Bedarf entsprechend nachweisen.